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Einlagensicherung in Deutschland

Wenn Sie sich mit der Einlagensicherung der Banken und Kreditinstitute beschäftigen, müssen Sie grundsätzlich zwischen der gesetzlichen Einlagensicherung und der freiwillige Einlagensicherung der Banken unterscheiden. Die gesetzliche Einlagensicherung stellt dabei sozusagen den Mindeststandard dar. Die freiwillige Einlagensicherung geht hingegen im Allgemeinen über das gesetzlich geforderte Mindestmaß bei der Sicherung von Bankeinlagen hinaus. Geschützt sind üblicherweise die Sichteinlagen auf Girokonten, Sparbriefe oder auch Spareinlagen sowie Termineinlagen.

Geschaffen wurde die Einlagensicherung, da auch bei Banken eine Insolvenz möglich ist und diese das Ausfallrisiko auf Seiten der Anleger minimieren soll. Ihre Aufgabe ist es, bei den Bankkunden bzw. Anleger Vertrauen zu schaffen und eine gewisse Sicherheit für Geldeinlagen bei der Bank zu bieten. Ob eine Bank Mitglied in einem Einlagensicherungsfonds ist oder ob nur die gesetzliche Einlagensicherung besteht, teilt das Institut dem Kunden in aller Regel vor der Kontoeröffnung mit.

Eine gesetzliche Einlagensicherung existiert in der ganzen Europäischen Union. Sie basiert auf einer seit 1997 existierenden verbindlichen EU Richtlinie. Dieses sorgte früher für eine Einlagensicherung von bis zu 20.000 Euro. Im Laufe der letzten Bankenkrise wurde diese zum 1. Juli 2009 auf bis zu 50.000 Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung auf bis zu 100.000 Euro soll zum 31. Dezember 2010 erfolgen.

Unter welchen Bedingungen die Einlagensicherung genau greift, regelt dabei das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Es ist jedoch zu beachten, dass für Konten von Banken mit Sitz in anderen EU Ländern gegebenenfalls deren Einlagensicherungsgesetze gelten können und meist nicht die deutsche gesetzliche Einlagensicherung greift. Die EU Richtlinie sieht jedoch im Allgemeinen für die Einlagensicherung bei Banken eine Mindestgarantie von 50.000 EUR bzw. ab 31. Dezember 2010 von 100.000 EUR für die Banken und Finanzinstitute der EU Mitgliedstaaten vor.

Die freiwillige Einlagensicherung der deutschen Banken erfolgt über die Einlagensicherungsfonds. Diese bieten in der Regel Sicherheiten, die über die vom Gesetzgeber geforderten Mindestanforderungen an die Einlagensicherung hinausgehen. Die Einlagensicherungsfonds werden dabei von Bankenverbänden unterhalten und bieten üblicherweise eine sehr hohe Einlagensicherung je Anleger. Üblich sind 30% des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Die Absicherung kann somit mehrere Millionen je Kunde betragen!

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