Einlagensicherung
Einlagensicherung ist die Bezeichnung für die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz.
Maßnahmen zur Einlagensicherung werden auf verschiedenen Ebenen getroffen:
Eigenkapitalvorschriften
Gegenseitige Haftung innerhalb von Bankengruppen
Gesetzliche Einlagensicherung (in Deutschland: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz)
Freiwillige Einlagensicherung durch Einlagensicherungsfonds (sogenannte "Feuerwehrfonds")
Eigenkapitalvorschriften
Die elementare Schutzmaßnahme der Einlagen der Kunden ist die Vermeidung der Insolvenz der Bank. Hierzu dienen eine Reihe von Vorschriften des Kreditwesengesetzes, insbesondere die Eigenkapitalvorschriften (Solvabilitätsverordnung). Durch diese Regeln soll sichergestellt werden, dass im Falle von Problemen der Bank noch ein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Einlagen der Kunden auszuzahlen.
Trotz dieser Vorschriften ist eine Insolvenz von Banken nicht auszuschließen. Dann greift die nächste Stufe:
Haftung in der Bankengruppe
Häufig sind Banken Teil von Konzernen oder Bankengruppen, in denen formelle (d. h. rechtlich verbindliche) oder informelle (d. h. freiwillige) gegenseitige Haftungsregelungen bestehen.
Rechtlich verbindliche Haftungsregeln bestehen oft zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften (Patronatserklärung). Informelle Haftungsregelungen bestehen z. B. innerhalb der Sparkassengruppe oder innerhalb der Gruppe der Genossenschaftsbanken. Hier werden oftmals Schieflagen einzelner Banken durch Zusammenschlüsse mit anderen Banken der gleichen Gruppe gelöst.
Greift auch diese Schutzmaßnahme nicht, so besteht als nächste Stufe der gesetzliche Schutz:
Gesetzliche Einlagensicherung
In allen entwickelten Ländern bestehen gesetzliche Regelungen bezüglich der Einlagensicherungen. In Europa sind die Mindestanforderungen durch die EG-Richtlinien EGRL 19/94 (CELEX Nr: 394L0019) und EGRL 9/97 (CELEX Nr: 397L0009) vorgeschrieben. Dies sind in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Geschützt sind 100 % der Einlagen, maximal jedoch 50.000 Euro.
Freiwillige Einlagensicherung
Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an. In Deutschland sind dies die Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände.
Quelle: Wikipedia



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